provida ist eine Schätzung, keine Finanzberatung. Renditen sind Annahmen,
nicht garantiert. Werte Stand 2025 — jährlich zu prüfen.
AHV (1. Säule)
Geschätzt aus deinem Lohn über die offizielle Rentenformel (Skala 44, Art. 34 AHVG),
skaliert mit den Beitragsjahren (44 = lückenlos). Die monatliche Vollrente liegt 2025
zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520. Annahme: dein
heutiger Lohn entspricht etwa deinem Lebensdurchschnitt (RAM).
RAM ≤ CHF 45'360: Rente = RAM × 13/600 + CHF 1'260 × 74/100
RAM > CHF 45'360: Rente = RAM × 8/600 + CHF 1'260 × 104/100
Rente × (Beitragsjahre / 44), geklemmt auf [CHF 1'260 … CHF 2'520]
Vorbezug: − 6.8% je Jahr vor 65
Pensionskasse (2. Säule)
Im Auto-Modus berechnet provida die jährliche Altersgutschrift (7/10/15/18 % je
nach Altersband) auf dem koordinierten Lohn. Das Guthaben wächst Jahr für Jahr mit
deiner Renditeannahme; bei Bezug als Rente über den Umwandlungssatz.
koord. Lohn = min(Lohn, CHF 90'720) − CHF 26'460
geklemmt auf [CHF 3'780 … CHF 64'260], ab CHF 22'680 Lohn
Gutschrift/Jahr = koord. Lohn × Satz(Alter) [25–34:7% 35–44:10% 45–54:15% 55–65:18%]
Rente = Guthaben × Umwandlungssatz / 12
Frühbezug: − 4% je Jahr vor 65 (kassenabhängig, Richtwert) Säule 3a & Erspartes (Zinseszins)
Startkapital plus jährliche Einzahlung, verzinst mit deiner Renditeannahme. 3a-Maximum
mit Pensionskasse: CHF 7'258/Jahr.
FV = Start × (1+r)^n + Einzahlung × ((1+r)^n − 1) / r
vorschüssig (Jahresanfang): Einzahlungs-Teil × (1+r)
r = Rendite p.a., n = Jahre bis zur Pensionierung
Kaufkraft & Bezug
„Heutige Kaufkraft" rechnet künftige Beträge mit der Teuerung auf heute zurück. Beim Bezug
zeigt provida zwei Wege: Kapital erhalten oder bis ~90 aufbrauchen.
real = nominal / (1 + Teuerung)^n
Kapital erhalten: Monat = Kapital × Entnahmerate / 12
Aufbrauchen: Monat = Kapital × (i·(1+i)^m) / ((1+i)^m − 1)
i = Restrendite/Monat, m = Monate (Jahre × 12) Frühpensionierung & Ehepaar
Steigst du vor dem Rentenbeginn aus, finanziert die Überbrückung dein freies
Kapital (Lebensbedarf minus bereits fliessende Renten). Bei verheirateten Paaren
werden die Erwerbseinkommen für die AHV hälftig geteilt (Einkommens-Splitting,
Art. 29quinquies AHVG) und die Summe der beiden Renten plafoniert. Im Konkubinat
gibt es kein Splitting und keine Plafonierung. Vereinfachung: wir nehmen an, die Ehe besteht
über die ganze Beitragsdauer.
Splitting (verheiratet): massgebendes Einkommen je = (Einkommen A + Einkommen B) / 2
Ehepaar-Plafonierung: AHV(A) + AHV(B) max CHF 3'780 (150% der Maximalrente)
Brücke/Jahr: freies Kapital × (1+Restrendite) − (Bedarf − Renten)
Ziel-Einkommen & Vorsorgelücke
Das Ziel ist dein erfasster Bedarf (nicht pauschal % des Lohns). Bei Paaren wird
der summierte Bedarf mit einer Äquivalenzskala gedämpft (geteilte Fixkosten ≈ 1.5× statt
2× einer Einzelperson — wie die AHV-Plafonierung). Du kannst das Ziel direkt übersteuern.
Ziel (Einzelperson) = Bedarf / 12
Ziel (Paar) = (Bedarf A + Bedarf B) × 0.75 / 12
Erreichungsgrad = Renteneinkommen / Ziel
Lücke = max(0, Ziel − Renteneinkommen)
Zum Vergleich: die typische Schweizer Neurente (AHV + PK) liegt bei
≈ CHF 3'550/Monat.
Annahmen & Grenzen
provida rechnet mit sinnvollen Richtwerten, wo die Realität individuell
abweicht. Vier Stellen, an denen das am ehesten spürbar wird:
- AHV-Schätzung: wir nehmen an, dein
heutiger Lohn entspricht etwa deinem Lebensdurchschnittseinkommen. Bei
sehr ungleichem Karriereverlauf (lange Teilzeit-Phasen, späte
Lohnsprünge) weicht deine reale AHV davon ab.
- PK-Frühbezug: Kürzungssatz und
frühester Bezugstermin sind kassenabhängige Richtwerte — deine eigene
Pensionskasse kann andere Werte haben. Massgebend ist dein
Vorsorgereglement.
- Überbrückungs-AHV-Beitrag: als
Nichterwerbstätige(r) ist dieser Beitrag real vermögensabhängig (bis
rund CHF 25'000/Jahr) — wir rechnen mit einem Richtwert.
- Ehepaar-Splitting: wir nehmen an,
die Ehe bestehe über die gesamte Beitragsdauer. Bei späterer Heirat
oder Scheidung weicht die reale AHV-Aufteilung davon ab.